In der Musikschule gilt aktuell für Schüler und Schülerinnen ab 16 Jahren die 2G-Regelung. Das heißt, am Unterricht darf nur noch teilnehmen, wer doppelt geimpft ist oder einen Genesenen-Nachweis erbringen kann. Ausnahme: Beim Unterricht für Gesang und Blasinstrumente gilt die 2G+-Regel. Zweifach geimpfte und genesene Personen benötigen für den Unterricht einen maximal 24 Stunden alten offiziellen Schnelltest. Ausgenommen von dieser Regelung sind geboosterte Personen, sowie zweifach geimpfte Personen, die in den letzten 3 Monaten eine Coronainfektion hatten. Schüler und Schülerinnen ab 16 Jahren mit Schulbescheinigung gelten als getestet.
Schulpflichtige Schüler und Schülerinnen bis einschließlich 15 Jahren werden immunisierten Personen grundsätzlich gleichgestellt. Alle anderen Personen haben keinen Zutritt zur Musikschule, können aber das Angebot des Onlineunterrichts nutzen. Besucher müssen weiterhin die Maskenpflicht auf den Fluren berücksichtigen, ebenso wie die Hand-Desinfektion und Abstandsregel. Wir bitten um Verständnis.