In der Musikschule gilt aktuell für Schüler bis einschließlich 17 Jahre die 3–G-Regelung. Das heißt, dass nur geimpfte, genesene und getestete Personen (Test nicht älter als 24 Stunden) zur Musikschule kommen. Schülerinnen und Schüler (bis einschließlich 17 Jahre) gelten aufgrund der Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Für Schüler ab 18 Jahren gilt die 2-G-Regel. Das heißt geimpft oder genesen. Einen entsprechenden Nachweis bitte den FachlehrerIn vorlegen. Für nicht immunisierte Schüler ab 18 Jahren gibt es Online-Unterricht. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt. Besucher müssen weiterhin die Maskenpflicht auf den Fluren berücksichtigen, ebenso wie die Hand-Desinfektion und Abstandsregel. Wir bitten um Verständnis.