Aktualisierung der Coronaschutzverordnung Stand 09.02.2022
Es gilt die 2G-Regelung an der Musikschule. Ab sofort werden Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahren den immunisierten Personen gleichgestellt. Es gilt folgende Ausnahme: in den Bereichen Gesang und Blasinstrumente ist weiterhin ein zusätzlicher max. 24h alter Antigen-Schnelltest oder ein max. 48h alter PCR-Test notwendig. Ausgenommen hiervon sind die folgenden Personengruppen: Schüler*innen bis einschließlich 15 Jahren …
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