Ab Freitag, den 04.03.2022, gilt die 3G- Regelung in der Musikschule.

Ausgenommen sind hiervon der Gesangs- und Blasinstrumentenunterricht, hier gilt weiterhin die 2G-Plus-Regelung.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren müssen keine Immunisierung oder einen Test nachweisen.

An den Musikschulen in NRW gilt eine generelle Maskenpflicht, ebenso wie die Hand-Desinfektion und Abstandsregel.