Ab Freitag, den 04.03.2022, gilt die 3G- Regelung in der Musikschule.
Ausgenommen sind hiervon der Gesangs- und Blasinstrumentenunterricht, hier gilt weiterhin die 2G-Plus-Regelung.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren müssen keine Immunisierung oder einen Test nachweisen.
An den Musikschulen in NRW gilt eine generelle Maskenpflicht, ebenso wie die Hand-Desinfektion und Abstandsregel.